Informationen der Bundesnetzagentur zur Nutzung von W-LAN Technologie/ Geräten
"WLAN 5 GHz
"Allgemeinzuteilung von Frequenzen in den Bereichen 5150 MHz - 5350 MHz und 5470 MHz - 5725 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN-Funkanwendungen)"
WLAN 2,4 GHz
"Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 - 2483,5 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN- Funkanwendungen)"
WLAN- Funkanwendungen können ohne Antrag und förmliche Genehmigung auf diesen Frequenzen genutzt werden.
Dem Anwender entstehen durch die Frequenznutzung keine Kosten in Form von Gebühren und Beiträgen.
Mit WLAN Funkverbindungen dürfen verschiedene Grundstücke miteinander verbunden werden
Es ist keine bestimmte Reichweite vorgeschrieben. Diese wird ausschließlich durch die maximale Strahlungsleistung
der Funkanlage und die Umgebungsverhältnisse wie Bebauung, Bewaldung, Geländeform usw. bestimmt.
Im 2,4 GHz-Frequenzbereich darf die maximale Strahlungsleistung 100 mW (e.i.r.p.) nicht übersteigen.
Im Frequenzbereich 5,150 - 5,350 GHz sind maximal 200 mW (e.i.r.p) zurlässig, während im Bereich 5,470 - 5,725 GHz
maximal 1 Watt (e.i.r.p.) abgestrahlt werden darf.
Für WLAN- Funkanwendungen sind keine bestimmten Antennen vorgeschrieben. Die maximale Strahlungsleistung darf
nicht überschritten und die Konformitätserklärung des Herstellers der Funkanlage durch Veränderungen an der Antenne
nicht verletzt werden. Mit der Konformitätserklärung bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung der technischen
Eigenschaften der Funkanlage mit den Anforderungen eines technischen Standards.
Wenn Veränderungen gleich welcher Art an der Anlage geplant sind,
sollte vorher unbedingt ein Fachhändler oder der Hersteller zu Rate gezogen werden."
Der Betreiber hat für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte zu sorgen und ist für seine Handlungen eigenverantwortlich!
Auch über die Nutzung von Software, die zum Testen auf Datensicherheit bzw. Netzwerksicherheit verwendet werden kann,
gibt es nationale Richtlinien und Gesetze an die Sie sich als Nutzer zu halten haben.
Insbesondere verweisen wir auf § 202c StGB!